Heilpraktikerausbildung
Heilpraktiker bzw. Heilpraktikerin ist eine in Deutschland geschützte Tätigkeitsbezeichnung für Personen, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 eine staatliche Erlaubnis besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen. Der Heilpraktiker zählt zu den freien Berufen im Sinne von §18 des Einkommensteuergesetzes. Als Freiberufler besteht für den Heilpraktiker die Möglichkeit, Arbeitszeit und Leistungsvergütung selbst festzulegen.
Nach der umfassenden Heilpraktikerausbildung mit anschließender
Überprüfung durch das Gesundheitsamt, gibt es für den erfolgreichen Absolventen mehrere Möglichkeiten den Beruf des Heilpraktikers auszuüben: Aufbau einer eigenen Heilpraktiker-Praxis, Assistenztätigkeit in einer Heilpraktiker-Praxis, Dozent in medizinischen Bildungseinrichtungen z.B. an einer Heilpraktikerschule.
Die Hauptaufgaben bzw. Pflichten eines Heilpraktikers sind: Erstellung von aussagekräftigen Diagnosen, Information des Patienten, Auswahl und Durchführung von geeigneten Therapien, Dokumentation aller Tätigkeiten, kontinuierliche Weiterbildung, Einhaltung von Vorschriften und Richtlinien
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